Literaturübersicht / Schuldrecht

Possert/Weidinger, Zur Kollision von anwaltlicher Verschwiegenheitspflicht und dem Auskunftsrecht nach Art 15 DS-GVO, jusIT 2021/26, 74.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Gem § 9 Abs 4 RAO, der gestützt auf die Öffnungsklausel des Art 23 Abs 1 lit g DSGVO erlassen worden ist, geht die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht datenschutzrechtlichen Ansprüchen grundsätzlich vor. Nach Ansicht der Autoren muss ein Rechtsanwalt Dritten (etwa dem Gegner) die in Art 15 DSGVO vorgesehenen Informationen über die verarbeiteten persönlichen Daten erteilen. Soweit die Verschwiegenheitspflicht berührt ist, sei er aber nicht verpflichtet, Urkunden oder E-Mails herauszugeben oder davon Kopien anzufertigen.

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Artikel-Nr.
Zak 2021/329

11.06.2021
Heft 9/2021