Seit 1. 7. 2021 heben nahezu alle Banken für Treuhandanderkonten ein Verwahrentgelt ein. Die Autoren untersuchen, wer diese zusätzlichen Gebühren neben den bereits herkömmlichen Bankspesen zu tragen hat und ob eine Überwälzung vom Bauträger auf den Erwerber möglich ist.
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