In aller Kürze

Produkthaftung - Betreiber des Stromverteilernetzes als Hersteller

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

In der Vorabentscheidung C-691/21, Cafpi und Aviva assurances, hat der EuGH den Betreiber eines Stromverteilernetzes, der die Spannungsebene des von einem Dritten erzeugten Hochspannungsstroms ändert, um ihn über sein Netz an Endkunden verteilen zu können, als Hersteller iSd Art 3 Abs 1 Produkthaftungs-RL 85/374/EWG qualifiziert (und nicht bloß als Lieferanten).

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Artikel-Nr.
Zak 2022/716

12.12.2022
Heft 20/2022