Am 28. 8. 2012 wurde eine Novelle zur Mindestinhalts-, Veröffentlichungs- und SprachenV (MVSV) im BGBl (II 2012/282) kundgemacht. Mit der Novelle wurde die MVSV mit Wirkung vom 1. 9. 2012 geändert und dabei ua § 3 MVSV über den Mindestinhalt von Dokumenten, die die Veröffentlichung eines Prospekts ersetzen, auch auf Spaltungen erweitert (bisher waren nur Verschmelzungen erfasst).
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