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Prozedurale Aspekte der Begründung und Terminierung der "engen Zusammenarbeit" im einheitlichen Aufsichtsmechanismus

Dr. Mona Philomena Ladler, Bakk.

Die EZB wird ab November 2014 als zentrale europäische Bankenaufsichtsbehörde innerhalb der Euro-Zone agieren. EU-Mitgliedstaaten außerhalb der Euro-Zone haben die Möglichkeit, im Wege der sog "engen Zusammenarbeit" freiwillig in den einheitlichen Aufsichtsmechanismus hineinzuoptieren. Dieser Beitrag informiert über das Verfahren der Begründung, Aussetzung und Beendigung einer "engen Zusammenarbeit" und zeigt daraus resultierende praktische Herausforderungen auf.

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/102

11.06.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Mona Philomena Ladler

Priv.-Doz. Dr. Mona Philomena Ladler, Bakk., ist Expertin für Finanzmarktrecht bei der Vereinigung der österreichischen Investmentgesellschaften (VÖIG).

Publikationen (Auswahl):
ESA-Leitlinien und Vorstandshaftung, ÖBA 2020, 697; Das Europäische System der Finanzaufsicht nach der Reform, ZFR 2020/72; Art 17 MAR (Ad hoc-Publizität) in Gruber (Hrsg), BörseG II/MAR (2020); Claw-back Klauseln in Vorstandsverträgen, wbl 2018, 533; Finanzmarkt und institutionelle Finanzaufsicht in der EU (2014); Finanzmarktregulierung in der Krise oder die Krise der Finanzmarktregulierung? Kritische Anmerkungen zur Übertragung der Banken- und Finanzaufsicht auf die EZB, GPR 2013, 328.