Stakeholder würden zunehmend verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen über Unternehmen und weitere Einrichtungen fordern, um diesen veröffentlichten Informationen vertrauen zu können. Unternehmen würden diesem Bedürfnis in einem immer stärkeren Maße nachkommen und ihre Nachhaltigkeitsberichte (freiwillig) prüfen lassen. Die CRSD sehe ein Mitgliedstaatenwahlrecht vor, das es neben Wirtschaftsprüfern auch sog unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen ermögliche, Nachhaltigkeitsberichterstattungen zu prüfen. Nachhaltigkeitsberichte würden bereits freiwillig geprüft; neben Wirtschaftsprüfern würden auch weitere Dienstleister in diesem Segment solche Prüfungsleistungen anbieten. Der Beitrag zeigt anhand fünf ausgewählter Fallbeispiele auf, welche Prüfungsstandards und einschlägigen Unabhängigkeitsnormen solche alternativen Dienstleister ihren Prüfungen zugrunde legen.
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