Am 15. März hat der Rat Einvernehmen (eine allgemeine Ausrichtung) über die Verordnung zum CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) erzielt, die eines der Schlüsselelemente des "Fit für 55"-Pakets der EU ist.
Im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission (vgl "EU-Monitor" von Spies/Hellebrandt/Lawson in ÖStZ 2021/792) hat sich der Rat für eine stärkere Zentralisierung der Verwaltung des CBAM entschieden, wo dies sinnvoll ist und zu mehr Effizienz beiträgt. So soll bspw das neue Register der CBAM-Anmelder (Einführer) auf EU-Ebene zentralisiert werden. Der Rat sieht ferner einen Mindestschwellenwert vor, mit dem Sendungen mit einem Wert von weniger als 150 € von den Verpflichtungen des CBAM ausgenommen werden. Pressemitteilung des Rates der EU 15. 3. 2022.
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