Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Rauch, Aktuelle Judikatur zur sexuellen Belästigung, ASoK 2022, 98

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Der Beitrag widmet sich mehreren Aspekten zum Thema sexuelle Belästigung. Im Zusammenhang mit der Frage, ob ein Schadenersatzanspruch wegen sexueller Belästigung auch dann gegen den Arbeitgeber gerichtet werden kann, wenn die Verfehlungen von einer Person gesetzt werden, die keine formale Funktion wahrnimmt, wird auf eine aktuelle OGH-Entscheidung verwiesen, wonach dies bejaht wurde, da die besagte Person als Seniorchef auftrat, im Betrieb laufend anwesend war und Leitungsaufgaben ausführte. Rauch weist darauf hin, dass in diesem Fall die Klägerin auch um Abhilfe ersuchen und bei Untätigkeit den Arbeitgeber hätte klagen können. Ebenso hätte sie den Belästiger klagen können. Aus der aktuellen Judikatur lasse sich außerdem ableiten, dass wiederholte Liebeserklärungen, die ausdrücklich zurückgewiesen werden, der sexuellen Sphäre zuzuordnen und daher als sexuelle Belästigung einzustufen sind. In Bezug auf den Ausspruch einer Entlassung wegen sexueller Belästigung ist schließlich darauf hinzuweisen, dass die sexuelle Belästigung bei den taxativ genannten Entlassungsgründen der Arbeiter nicht explizit genannt ist, aber den Entlassungsgrund der groben Ehrenbeleidigung gemäß § 82 lit g 1. Tatbestand GewO 1859 verwirklichen kann.

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Artikel-Nr.
ARD 6798/20/2022

12.05.2022
Heft 6798/2022