Kritische Anmerkungen zu Definition, Zulassung und Freistellung im EU-Bankenaufsichtsrecht
Seit "Wirecard" wird das Phänomen der "Finanzholding" nicht nur auf europäischer Ebene erneut intensiv debattiert. Ein aktuelles Beispiel: Die dt Bafin hatte die Muttergesellschaft der Wirecard Bank AG nicht als Finanzholding eingestuft und damit ihre aufsichtliche Zuständigkeit für die Wirecard-Gruppe auf konsolidierter Basis verneint. Im Bankenaufsichtsrecht hat sich der europäische Gesetzgeber erst kürzlich dazu entschlossen, Finanzholdinggesellschaften einer verstärkten Regulierung zu unterwerfen. In Ö erfolgt die diesbezügliche Umsetzung im Zuge des parlamentarischen Verfahrens zur Regierungsvorlage (663 d.B.). Der vorliegende Aufsatz diskutiert den Begriff und die Zulassung(spflicht) von Finanzholdings im Bankenaufsichtsrecht.
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Artikel-Nr.
ZFR 2021/64
26.04.2021
Heft 4/2021
Autor/in

Foto: Top Shootings
Priv.-Doz. Dr. Thomas Stern MBA LL.M. arbeitet als Legal Counsel in der Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG (Vaduz). Davor leitete er die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Er lehrt an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen, darunter die Universität Liechtenstein und die Universität Salzburg. Daneben ist er Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (Berlin). Seine Forschungsbilanz umfasst ca. 100 Fachpublikation und Gesetzeskommentierungen. Tätigkeitsschwerpunkte: Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.

Foto: privat
Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.