Arbeitsrecht

Recht auf Beschäftigung - bietet Mobbing eine "Hintertür"?

RA Mag. Martin Lanner

Die Rechtsprechung gewährt nur in Ausnahmefällen ein Recht auf Beschäftigung. Bei Wissenschaftlern kommt es dann in Betracht, wenn ihre aktuelle Tätigkeit nicht ohne Weiteres andernorts weitergeführt werden kann (zB aufgrund eines laufenden Projekts). Ist die Dienstfreistellung als Mobbing zu qualifizieren, kann dies einen weiteren Ansatzpunkt bieten.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/397

23.07.2021
Heft 7/2021
Autor/in
Martin Lanner

Mag. Martin Lanner ist als Rechtsanwalt bei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte tätig. Er berät schwerpunktmäßig in allen Fragen des Arbeitsrechts und vertritt seine Mandanten regelmäßig auch vor Gericht.