ZIK aktuell

Rechtsänderungen

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

Insolvenzrechtlichen Bezug weisen die FMA-V über die Kapitalanlagen kleiner Versicherungsunternehmen (BGBl II 2015/97) und kleiner Versicherungsvereine (BGBl II 2015/98) auf. Soweit zur Kapitalanlage Wertpapiere herangezogen werden, sind sie bei einem Kredit- oder Finanzinstitut zu hinterlegen, wobei sicherzustellen ist, dass sie beim Verwahrer ein Sondervermögen darstellen, das im Fall seines Konkurses eine Sondermasse bildet (jeweils § 2 Abs 3).

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ZIK 2015/95

30.06.2015
Heft 3/2015