Das Finanz-OrganisationsreformG (FORG) BGBl I 2019/104 enthält Gesetze(sänderungen), die eine grundlegende Neugestaltung der Bundesfinanzverwaltung bringen. An die Stelle der zahlreichen Finanz- und Zollämter treten mit 1. 7. 2020 fünf Behörden: das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe, das Zollamt Österreich, das Amt für Betrugsbekämpfung und der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (s insb §§ 49 ff BAO idF FORG).
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