ZIK aktuell

Rechtsänderungen

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

1. Im BGBl II 2019/356 bekannt gemacht ist die nF der IESG-ZuschlagsVO. Sie bringt eine Senkung des in die Mittel des Insolvenz-Entgelt-Fonds einfließenden Zuschlags zum Arbeitgeberanteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrags von 0,35 % auf 0,2 % (vgl § 12 Abs 3 IESG).

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Artikel-Nr.
ZIK 2019/247

31.12.2019
Heft 6/2019