Abhandlungen

Rechtskraft versus Art 3 EMRK

Lukas Diem / Philipp Haas

Überlegungen mit Blick auf das asylrechtliche Folgeantragsverfahren

In asylrechtlichen Folgeantragsverfahren hat nach der Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts dann eine inhaltliche Art-3-EMRK-Prüfung zu unterbleiben, wenn in dieser Hinsicht entschiedene Sache vorliegt. Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, ob es Konstellationen geben kann, in denen trotz gleich gebliebenem Sachverhalt Art 3 EMRK gebietet, von der Rechtskraft abzusehen und eine neuerliche Prüfung vorzunehmen.

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Artikel-Nr.
ZfV 2021/3

23.02.2021
Heft 1/2021
Autor/in
Lukas Diem

Mag. Lukas Diem, BA
Verfassungsgerichtshof

Philipp Haas

RAA Dr. Philipp Haas, LL.M. (WU)
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Akyürek