In den letzten Jahren hat sich vor allem im Sprengel des OLG Wien eingebürgert, dem Antragsgegner im Konkurseröffnungsverfahren mehrmonatige Fristen einzuräumen, um ihm eine „Regelung“ seiner Verbindlichkeiten zu ermöglichen. Der vorliegende Beitrag fasst die Ergebnisse einer empirischen Untersuchung am Handelsgericht für den Zeitraum 2005-2007 zusammen. Diese ergab, dass es - entgegen § 70 Abs 1 KO, wonach die Konkurseröffnung „unverzüglich“ zu erfolgen hat - in Konkurseröffnungsverfahren, welche länger als drei Monate dauerten, im Jahr 2005 in 733 Fällen und im Jahr 2006 in 642 Fällen zu einer Vertagung zum Abschluss einer Ratenvereinbarung kam.
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Artikel-Nr.
ZIK 2008/129
02.07.2008
Heft 3/2008
Autor/in
Foto: Beigestellt
Mag. Patrick Ladon ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der WU Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im allgemeinen Privatrecht und im Insolvenzrecht (zB Die petitio principii zur Vinkulierung von Versicherungsforderungen – nun salonfähig? Zak 2008, 23).
Foto: Foto Weinwurm GmbH
Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (NWUSL), ist Präsident des OGH und Univ.-Prof. an der WU Wien. Außerdem ist er als Vortragender im Rahmen der Richter- und Rechtspflegerausbildung sowie als Sachverständiger für Zivilgerichtliches Verfahrensrecht für den Europarat tätig. Daneben ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen aus dem Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrechts.