Thema

Relative Nichtigkeit und Anfechtbarkeit - System- und Zweifelsfragen

Jennifer Capelare / Mag. Felix Zopf

Die Unterschiede zwischen relativer Nichtigkeit und Anfechtbarkeit sind oft unklar. Der Beitrag legt diese Unklarheiten offen und bietet vermittelnde Lösungsvorschläge an.

Fehler bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts - zB Wucher, Ungültigkeit einzelner AGB-Klauseln gem § 879 Abs 3 ABGB, Irrtum oder List des Vertragspartners - werden als "Wurzelmängel" bezeichnet. Bezüglich der Rechtsfolgen unterteilen sich die Wurzelmängel grundsätzlich in drei Kategorien: Die Folge kann absolute Nichtigkeit, relative Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit sein.1

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Artikel-Nr.
Zak 2017/462

08.08.2017
Heft 14/2017
Autor/in

Jennifer Capelare studiert Rechtswissenschaften in Wien.

Mag. Felix Zopf dissertiert an der Universität Wien und absolviert derzeit ein Auslandssemester an der Santa Clara University in den USA.