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Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz: Zur Notwendigkeit steuerlicher Begleitmaßnahmen

Univ.-Prof. Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M.

Am 26. 6. 2019 wurde die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz, kurz RIRL), im ABl der Europäischen Union L 172/18 verlautbart. An der Umsetzung in das nationale Recht wird derzeit gearbeitet.1 Der Beitrag zeigt auf, dass es insb für den präventiven Restrukturierungsrahmen auch steuerlicher Begleitmaßnahmen bedarf, und umreißt im Rahmen einer ersten Einschätzung, in welchen Bereichen solche erforderlich sein könnten bzw woran bei der Ausarbeitung eines Restrukturierungsplans aus steuerlicher Sicht zu denken sein wird.2

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Artikel-Nr.
ZIK 2019/255

31.12.2019
Heft 6/2019
Autor/in
Sabine Kanduth-Kristen

Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M., StB, ist Universitätsprofessorin am Institut für Finanzmanagement der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen und Mitglied der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).

Publikationen:
Jakom – EStG-Kommentar13 (2020; gemeinsam mit Marco Laudacher, Christian Lenneis, Ernst Marschner und Hermann Peyerl), Internationales Steuerrecht2 (2019), Bilanzposten-Kommentar (2017; Herausgeberschaft gemeinsam mit Gudrun Fritz-Schmied), Rechtsformgestaltung2 (2016; Herausgeberschaft gemeinsam mit Petra Hübner-Schwarzinger), Insolvenz und Steuern2 (2000; gemeinsam mit Herbert Kofler) sowie weitere Bücher und zahlreiche Aufsätze in Sammelbänden und Fachzeitschriften.