Steuerrecht

Richtlinienkonforme Interpretation im Lichte der jüngsten EuGH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Organschaft

Ass.-Prof. MMag. Dr. Verena Hörtnagl-Seidner, Institut für Unternehmens- und Steuerrecht

Der EuGH versagt in seiner Entscheidung zu den Rs Larentia + Minerva, Marenave die unmittelbare Wirkung der MWSt-RL. Die Steuerpflichtigen haben daher keine Möglichkeit, sich unmittelbar auf die Richtlinie zu berufen. Es kommt zu keiner Verdrängung der nationalen Bestimmung. Das bedeutet jedoch nicht, dass die bisherige Regelung zur umsatzsteuerlichen Organschaft unverändert beibehalten werden kann. Vielmehr ist im Wege einer richtlinienkonformen Rechtsfortbildung ein der Richtlinie entsprechender Zustand zu schaffen.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/435

18.08.2016
Heft 8/2016
Autor/in
Verena Hörtnagl-Seidner

Assoz.-Prof.in MMag.a Dr.in Verena Hörtnagl-Seidner ist Steuerberaterin und assoziierte Professorin am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck.