Thema

Risiko untauglicher Baufortschrittsprüfer unter Beachtung der Serienschadenklauseln

Dr. Christian Prader

Der Treuhänder kann sich gem § 13 Abs 2 BTVG bei der Beurteilung des Baufortschritts eines Sachverständigen (SV) bedienen. Im folgenden Beitrag wird neben einer kurzen Darstellung der persönlichen Voraussetzungen des Baufortschrittsprüfers insb auf das Erfordernis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung eingegangen.

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2020/3

28.02.2020
Heft 1/2020
Autor/in
Christian Prader

Dr. Christian Prader ist Rechtsanwalt in Innsbruck sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Wohn-, Immobilien- und Zivilrecht.