Im Fall der Insolvenz eines Scheinunternehmens stellt sich die Frage, ob das Scheinunternehmen der wahre Arbeitgeber ist und den Arbeitnehmern daher Insolvenz-Entgelt zusteht. Der Verfasser erörtert die Voraussetzungen für die Arbeitgebereigenschaft des Scheinunternehmers und geht auf die Feststellung des (häufig unbekannten) wahren Arbeitgebers ein.
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