Arbeitsrecht / Judikatur / Allgemeines Arbeitsrecht

Rückerstattung nach dem EpiG umfasst auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Bearbeiterin: Bettina Sabara

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VwGH 7. 9. 2023, Ro 2023/09/0004

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Artikel-Nr.
RdW 2024/108

15.02.2024
Heft 2/2024