Thema - Beihilfenrecht

Rückforderung von Kurzarbeitsbeihilfen

Dr. Andreas Gerhartl

Die COVID-19-Krise führte zu einem regelrechten "Boom" der Kurzarbeit. Die Zuerkennung der Beihilfe erfolgt dabei unter dem Vorbehalt der widmungsgemäßen Verwendung. Da mittlerweile die Prüfungen der Erfüllung dieser Voraussetzungen begonnen haben, stellt sich dabei die Problematik der Rückforderung der Beihilfe, wenn im Zuge der Prüfung Abweichungen festgestellt werden.

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Artikel-Nr.
ARD 6804/5/2022

30.06.2022
Heft 6804/2022
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.