Steuerrecht

Rückstellungsverbot für freiwillige Abfertigungen und Firmenjubiläen ebenfalls verfassungswidrig?

Gunter Mayr

Das EStG schließt Rückstellungen für freiwillige Abfertigungszusagen auch nach dem AbgÄG 1998 aus. Dies widerspricht allerdings den Erwägungen des VfGH zum Rückstellungsverbot für (Dienst-)Jubiläumsgelder; denn der VfGH hat das Rückstellungsverbot auch für freiwillige (Jubiläumsgeld-)Zusagen für verfassungswidrig erklärt. Gemessen an der Entscheidung des VfGH müssen daher zB Rückstellungen für Abfertigungszusagen an Vorstandsmitglieder genauso zulässig sein wie für Zusagen von Firmenjubiläumsgeldern. Problematisch erscheinen außerdem die Wertpapierdeckung und die Einschränkung der Abfertigungsrückstellung der Höhe nach.

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 370

15.05.1999
Heft 5/1999
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.