Aktuelles

Rundschreiben der FMA zu Wertpapierleihgeschäften im Deckungsstock von Versicherungsunternehmen

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Das gegenständliche Rundschreiben, das die FMA am 30. 7. 2020 erlassen und auf ihrer Website veröffentlicht hat,1 soll den Versicherungsunternehmen als Orientierungshilfe dienen und die aus § 124 Abs 1 Z 2 iVm §§ 300 ff VAG 2016 und § 10 iVm §§ 12 ff Versicherungsunternehmen-Kapitalanlageverordnung (VU-KAV) abgeleitete Rechtsansicht der FMA zur Behandlung von Wertpapierleihgeschäften im Deckungsstock wiedergeben.

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Artikel-Nr.
ZFR 2020/212

25.09.2020
Heft 9/2020