Arbeitsrecht

Sanktionen im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz 2011

Dr. Manuela Stadler

Mit dem LSDB-G wurden auch Verwaltungsstrafbestimmungen geschaffen, um die "korrekte Entlohnung" von in Österreich beschäftigten Arbeitnehmern (AN) zu sichern. Nicht eine Pönalisierung, sondern eine "primär präventive Wirkung" soll damit erzielt werden.2

§ 7i AVRAG sieht in seinem Abs 1 vor, dass ein Arbeitgeber (AG), der entgegen § 7 f Abs 1 AVRAG den Zutritt zu den Betriebsstätten, zu den Betriebsräumen und zu den auswärtigen Arbeitsstätten sowie den Aufenthaltsräumen der AN verweigert und das damit verbundene Befahren von Wegen oder die Auskunftserteilung verweigert, eine Verwaltungsübertretung begeht. Die Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) hat ihn mit einer Geldstrafe von 500 € bis 5.000 € zu bestrafen. Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Bestimmung erhöht sich der Strafrahmen auf 1.000 € bis 10.000 €.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/695

17.11.2011
Heft 11/2011
Autor/in
Manuela Stadler

Dr. Manuela Stadler ist Universitätsassistentin am Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht der Johannes Kepler Universität Linz. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Sozialrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht und Sportrecht.

Publikationen (Auswahl):

Rechtliche Rahmenbedingungen für die berufliche Fortbildung von angestellten Spitalsärzten, RdM 2011, 108 ff; Altersdiskriminierung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsvertrags, RdW 2010, 687 ff; Aktuelle Änderungen im KBGG, Sozialversicherungsrecht Jahrbuch 2010 (2010); Abgrenzung von ärztlichen Ordinationsstätten bzw Gruppenpraxen und selbständigen Ambulatorien, RdM 2010, 36 ff; Sind Kettendienstverträge mit Primarärzten zulässig? RdM 2010,100 ff; Unfallversicherungsrechtliche Probleme im österreichischen Berufssport im Vergleich zu Deutschland, SpuRt 2010, 11 ff.