Fachliteratur / Kreditschutz

Sawerthal, Externe Rotation nach dem APRÄG 2016, ecolex 2016, 1080

Bearbeiter: Werner Leber

Die Abschlussprüfungs-VO begrenzt die Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats von Abschlussprüfern bei Unternehmen von öffentlichem Interesse auf zehn Jahre. Die Übergangsregelungen hinsichtlich bestehender Verträge mit Abschlussprüfern werden erörtert.

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Artikel-Nr.
ZIK 2017/32

28.02.2017
Heft 1/2017