Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Schauer, Anpassung von Arbeitsverträgen durch Vereinbarungen oder Gestaltungsrechte, ZAS 2023, 9

Bearbeiterin: Barbara Lass-Könczöl

Da der Arbeitsvertrag oftmals von einer späteren Änderung der Umstände bzw Interessenlage der Vertragsparteien betroffen ist, widmet sich der Beitrag vier Strategien zur möglichen Bewältigung dieses Änderungsrisikos. Neben Vereinbarungen bei nachträglicher Änderung der Umstände und nachträglichen Vertragsänderungen, widmet sich Schauer eingehender den Gestaltungsrechten des Arbeitgebers und der ergänzenden Vertragsauslegung und legt diese Instrumente auch auf die Homeoffice-Vereinbarung nach § 2h AVRAG um. Vertragslücken sollen durch die ergänzende Vertragsauslegung auf Grundlage des hypothetischen Parteiwillens geschlossen werden. Die Auslegungsmethode hat zum Ziel, den unvollständigen Vertrag zu ergänzen, wobei die Unvollständigkeit planwidrig sein muss. Anwendungsfälle sind zB die Ergänzung des Vertrags durch Nebenpflichten, insbesondere durch Schutz- und Sorgfaltspflichten. Hinsichtlich des Arbeitsvertrags bestehen keine besonderen Auslegungsregeln. Der Autor gibt einen Überblick über Bestimmungen mit pandemiebezogener Relevanz, bei denen der Gesetzgeber für bestimmte Konfliktsituationen eine Interessenbewertung vorgenommen hat und daher eine ergänzende Vertragsauslegung nicht zur Anwendung kommt.

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Artikel-Nr.
ARD 6836/21/2023

15.02.2023
Heft 6836/2023