Experten-Forum

Scheinarbeitsverhältnisse

Dr. Thomas Rauch

Wesen und Ziel eines Scheinarbeitsverhältnisses

Es kommt immer wieder vor, dass bei einer Gebietskrankenkasse ein Dienstverhältnis angemeldet wird, obwohl die gegenseitigen Hauptpflichten (Zahlung des Entgelts und Erbringung der Arbeitsleistungen) nicht in der angegebenen Weise erbracht werden.

Mit dieser abgesprochenen Vorgangsweise werden vielmehr andere Ziel verfolgt (z.B. Erlangung von Sozialleistungen oder einer Gewerbeberechtigung für eine juristische Person).

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Artikel-Nr.
ARD 5414/12/2003

04.07.2003
Heft 5414/2003
Autor/in
Thomas Rauch

Dr. Thomas Rauch hat als Mitarbeiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien Unternehmer beraten und in arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten und ist als Fachbuchautor, Vortragender und Seminartrainer sowie Prüfer am WIFI Wien tätig.