Steuerrecht

Schenkungs- bzw entgeltfreie Vorgänge meldepflichtig?

Dr. Erich Novacek

In der bisher erschienenen Literatur zum SchenkMG wurden Fälle von Zuwendungen angeführt, die nicht als meldepflichtige Schenkungen gelten. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sollen weitere Vorgänge angeführt werden, die nicht der Schenkungsmeldepflicht unterliegen.

Ausgangspunkt der nachfolgenden Darlegungen über die Wertung von Zuwendungen als nicht meldepflichtige Schenkungen ist vor allem das ErbStG. Dieses ist ja, abgesehen von den durch den VfGH mit Wirkung vom 31. 7. 2008 aufgehobenen Bestimmungen des § 1 Abs 1 Z 1 und 2 sowie den durch das SchenkMG ab dem gleichen Zeitpunkt als nicht mehr anwendbar erklärten § 1 Abs 1 Z 3 und § 33, nach wie vor anwendbares Recht1. Gem § 121a BAO idFd SchenkMG werden Schenkungen unter Lebenden iSd § 3 ErbStG als meldepflichtig erklärt.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/754

16.12.2008
Heft 12/2008
Autor/in
Erich Novacek

Dr. Erich Novacek war nach einigen Jahren Finanzdienst 30 Jahre lang Steuerreferent in der Wirtschaftskammer Oberösterreich und danach ein Jahr lang Mitarbeiter einer Linzer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.