Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Schenkungssteuer bei disquotaler Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer KG

Udo Eversloh

Der BFH hat durch Urteil vom 5. 2. 2020, II R 9/17, entschieden, dass dann, wenn ein Gesellschafter dem Gesellschaftsvermögen einer KG im Wege einer Einlage ohne entsprechende Gegenleistung einen Wert zuwendet, der hinsichtlich der Höhe über den aufgrund seiner Beteiligung an der KG geschuldeten Anteil hinausgeht (disquotale Einlage), eine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an einen anderen Gesellschafter vorliegen kann. Diese Entscheidung und deren Praxisrelevanz wird im Folgenden dargestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/554

23.10.2020
Heft 10/2020
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.