Gesetzgebung

Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2013

Stand: Ausschussbericht 29. 05. 2013 (2373 BlgNR 24. GP); Regierungsvorlage 14. 5. 2013 (2322 BlgNR 24. GP)

Wie der zum Teil auf Kritik gestoßene Ministerialentwurf (351/ME 24. GP) sieht der Gesetzesvorschlag für das Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2013 (SchiedsRÄG 2013) die Verkürzung des Instanzenzugs in Verfahren über die Aufhebung von Schiedssprüchen auf den OGH als erste und einzige Instanz vor. Dadurch versprechen sich die Gesetzesmaterialien einen wichtigen Vorteil Österreichs "im Wettbewerb der Schiedsorte" (RV 3). Zur Kritik siehe etwa Kodek, Schiedsverfahrensreform: Bitte so nicht! Zak 2012/88, 46.

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Artikel-Nr.
Zak 2013/354

05.06.2013
Heft 10/2013