Literaturübersicht / Familienrecht

Schoditsch, Anm zu EvBl 2016/154.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Zu 5 Ob 26/15g = Zak 2015/686, 395: Dass einige Religionen wie der Islam der Unversehrtheit des toten Körpers hohen Stellenwert beimessen, wirft keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Obduktionsanordnung in § 25 Abs 1 KAKuG wegen Eingriffs in die Religionsfreiheit auf, weil dieser Eingriff durch das Ziel der medizinischen Weiterentwicklung und Qualitätssicherung gerechtfertigt ist.

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Artikel-Nr.
Zak 2017/25

18.01.2017
Heft 1/2017