Arbeitsrecht

Schriftlichkeitsgebot und elektronischer Schriftverkehr

Mag. Andreas Gerhartl

In letzter Zeit haben sich die Arbeitsgerichte in einigen Entscheidungen mit der Frage befasst, durch welche (modernen) Arten zur Übermittlung einer Erklärung ein allenfalls im Arbeitsrecht zu beachtendes Schriftlichkeitsgebot erfüllt wird. Der folgende Beitrag setzt sich kurz mit dieser Problematik auseinander.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/640

15.10.2007
Heft 10/2007
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.