Replik auf den gleich lautenden Beitrag von Beiser in ÖStZ 2017/177
In seinem Beitrag in ÖStZ 5/2017, S 124 ff, entwirft Beiser eine systemkonsistente und sachgerechte Lösung nach Art 7 B-VG für den Fall einer verspäteten Entrichtung von Abgaben im Rahmen einer Selbstanzeige. Ist ihm zuzustimmen?
Beiser befasst sich in seinem Beitrag mit dem Fall, dass die im Rahmen einer Selbstanzeige nach § 29 FinStrG offen gelegten Abgaben vom Finanzamt mit Bescheid festgesetzt und binnen einer Frist von einem Monat zur Zahlung vorgeschrieben, vom Abgabepflichtigen jedoch verspätet entrichtet werden. Vor Entrichtung wurden weder Einbringungsmaßnahmen seitens der Abgabehörde gesetzt, noch vom Abgabepflichtigen eine Stundung beantragt.
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