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Sofortige Restschuldbefreiung bei Ergänzungszahlungen und Verlängerung des Abschöpfungsverfahrens

Priv.-Doz. Dr. Birgit Schneider

Anmerkungen zu LGZ Wien 46 R 373/17v und LGZ Graz 4 R 332/17y und 4 R 326/17s1

Die Abschaffung der Mindestquote im Abschöpfungsverfahren soll grundsätzlich auch jenen Schuldnern offenstehen, die sich bei Inkrafttreten des IRÄG 2017 bereits und noch im Abschöpfungsverfahren befinden. Die Übergangsvorschriften enthalten keine ausdrücklichen Regelungen für jene Fälle, in denen dem Schuldner Ergänzungszahlungen auferlegt wurden oder das Abschöpfungsverfahren verlängert wurde. Ob in diesen Fällen dem Schuldner auf Antrag die sofortige Restschuldbefreiung zu gewähren ist, wird von den zweitinstanzlichen Gerichten unterschiedlich beantwortet.

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Artikel-Nr.
ZIK 2018/2

08.03.2018
Heft 1/2018
Autor/in
Birgit Schneider

Priv.-Doz. Dr. Birgit Blatt (vormals Schneider) ist Of Counsel in der Kanzlei ecolaw Rechtsanwälte und Lehrbeauftragte der Sigmund Freud Privatuniversität Wien. Sie ist Autorin zahlreicher Publikationen und Vortragende insb zum Insolvenzrecht.