Aktuelles / Unionsrecht

Solvabilität II: Durchführungsverordnung (EU) 2016/165 zur Festlegung von technischen Informationen

Bearbeiter: Mag. Alexander Peschetz

Am 5. 2. 2016 wurde eine Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission im ABl veröffentlicht, die technische Informationen für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmittel von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen enthält. Diese Durchführungsverordnung ist rückwirkend gültig und ist auf Meldungen mit den Stichtagen vom 1. 1. bis zum 30. 3. 2016 anzuwenden. Sie enthält für jede maßgebliche Währung die technischen Informationen für die Berechnung des besten Schätzwertes, der Matching-Anpassung und der Volatilitätsanpassung:

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/71

21.03.2016
Heft 3/2016
Autor/in
Alexander Peschetz

Mag. Alexander Peschetz ist fachlicher Leiter der WiEReG Registerbehörde und Experte für Geldwäscheprävention des Bundesministeriums für Finanzen. Er zeichnete sich verantwortlich für die Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie für den Finanzmarkt (FM-GwG) und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG). Zudem ist er Vortragender und Autor zahlreicher Fachpublikationen.