Eine Auskunftssperre könne beantragt oder von Amts wegen verfügt werden. Als Gründe dafür kommen in beiden Konstellationen ua Gefährdungssituationen iZm der Erbringung der beruflichen Tätigkeit in Betracht. Sowohl die Voraussetzungen für eine Auskunftssperre als auch deren gebührenrechtliche Konsequenzen differenzierten danach, auf welcher Basis diese erlassen worden sei.
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