Artikelrundschau September 2024 - Teil 1 / Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, Steuerpolitik

Stabilitätsabgabe: Liquiditätsreserven bei einem Zentralinstitut kürzen die Bemessungsgrundlage - das BFG bestätigt eine Kürzung der Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe insb bei Sparkassen und Raiffeisenbanken (Beiser, ÖStZ 2024/462, S. 499)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Einem Zentralinstitut angeschlossene Banken wie zB Sparkassen und Raiffeisenbanken seien nach § 27a Bankwesengesetz (BWG) zur Einzahlung einer Liquiditätsvorsorge bei ihrem Zentralinstitut verpflichtet. Das BFG bestätige die Abzugsfähigkeit einer beim Zentralinstitut einbezahlten Liquiditätsvorsorge.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2025/4

07.02.2025
Heft 1-2/2025