Die COVID-19-Gesetzgebung brachte insolvenz- und eigenkapitalersatzrechtliche Änderungen. Die Autoren bieten einen Überblick und nehmen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung und zur eigenkapitalersatzrechtlichen Ausnahme von 120-tägigen Überbrückungsfinanzierungen Stellung.
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