Artikelrundschau Mai 2016 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, Kammerumlage

Stellen Abbrucharbeiten bereits den Beginn der Errichtung eines Gebäudes iSd § 28 Abs 38 Z 1 UStG dar? (Rauner, BFGjournal /2016, S. 183)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Vor dem 1. 9. 2012 durchgeführte Abbrucharbeiten würden nicht zum Beginn der Errichtung eines Gebäudes zählen. Habe die tatsächliche Bauausführung und Vermietung erst danach begonnen, könne aufgrund der Übergangsvorschrift nicht auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 16 UStG verzichtet werden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/547

01.07.2016
Heft 13/2016