Um die negativen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie abzufedern, wurden neben zahlreichen COVID-19-Fördermaßnahmen auch Sonderregeln hinsichtlich der Entrichtung von Abgabenschulden und der Beitragsrückstände bei den Sozialversicherungsträgern geschaffen. Diese Sonderregelungen wurden durch jüngst ergangene Gesetzesnovellen - ein weiteres Mal - verlängert und um langfristige Maßnahmen ergänzt.
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