Steuerrecht aktuell

Steuerliche Begünstigungen für Biokraftstoffe und Beihilfenrecht

Robin Damberger

Der vorliegende Beitrag analysiert beihilfenrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit steuerlichen Begünstigungen für Biokraftstoffe.1 Dabei zeigte sich insb die hohe praktische Relevanz des Beihilfenrechts bei der Ausgestaltung einer möglichen CO2-Steuer.

Die österreichische Bundesregierung plant, in den kommenden Jahren eine ökologische Steuerreform in mehreren Schritten auf den Weg zu bringen. Ab dem Jahr 2022 soll dazu ein CO2-Bepreisungsinstrument eingeführt werden, welches vor allem den Verkehrs- und den Gebäudebereich erfassen soll, die nicht vom "Europäischen Emissionshandelssystem" erfasst sind. Ein solches Bepreisungsinstrument könnte entweder an die bestehende Systematik der Energiesteuern2 als "CO2-Steuer" angelehnt werden oder durch ein nationales Emissionshandelssystem erreicht werden.3 Sollte sich der Gesetzgeber dazu entschließen, eine CO2-Steuer einzuführen, sind eine Reihe von konzeptionellen Entscheidungen zu treffen.4 Ein Aspekt dabei ist ua die Frage, ob Biokraftstoffe von der Steuer erfasst werden oder nicht. Der Einsatz von Biokraftstoffen wird auf Ebene der EU durch zahlreiche sekundärrechtliche Vorgaben forciert.5 Zur Förderung des Einsatzes von Biokraftstoffen können Mitgliedstaaten auf Steuerbefreiungen für Biokraftstoffe bei CO2-Steuern und auch bei Mineralölsteuern zurückgreifen. In zahlreichen Mitgliedstaaten traten iZm Steuerbefreiungen von der CO2-Steuer für Biokraftstoffe beihilfenrechtliche Fragestellungen auf, woraus sich die Relevanz der Thematik ableiten lässt.6 Der vorliegende Beitrag analysiert die im österreichischen Schrifttum kaum thematisierten beihilfenrechtlichen Vorgaben iZm der Besteuerung von Biokraftstoffen. Dazu werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Biokraftstoffen untersucht, welche für die beihilfenrechtliche Beurteilung von entscheidender Bedeutung sind. Dadurch wird das Ziel verfolgt, einen Einstieg in das Thema zu ermöglichen, welcher einen weiteren wissenschaftlichen Diskurs anregen soll.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/806

07.12.2020
Heft 23/2020
Autor/in
Robin Damberger

Dr. Robin Damberger, MSc (WU) ist Mitarbeiter in der Verbrauchsteuer- und Umweltabgabenabteilung des Bundesministeriums für Finanzen. Zuvor arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.