Beim Infrastrukturausbau kann es freiwillig oder zwangsweise zur Veräußerung von Grundstücken bzw zur Einräumung von Rechten kommen. Mitunter werden Entschädigungen geleistet, die Nachteile in Bezug auf nicht abgetretene, aber nur mehr eingeschränkt benutzbare Grundstücke ausgleichen sollen. Die Autoren stellen unterschiedliche Arten von Beeinträchtigungen sowie die dafür geleisteten Entschädigungen dar und erörtern deren steuerliche Konsequenzen.
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