Anlässlich der aktuellen Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasserschäden und Erdrutschungen) hat das BMF eine Information über abgabenrechtliche Maßnahmen, die Betroffenen und Helfenden steuerliche Erleichterungen verschaffen können, veröffentlicht. Die Maßnahmen umfassen ua die Verlängerung von Fristen, Erleichterungen bei Steuer(voraus)zahlungen, Steuerfreiheit von Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwilligen Zuwendungen Dritter, allgemeine ertragsteuerliche Begünstigungen, außergewöhnliche Belastungen iZm Hochwasserschäden oder die Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben. Info des BMF vom 21. 8. 2023, 2023-0.599.910.
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