Strafbarkeit gem § 153c StGB nach Zahlungsanfechtung

Dr. Johannes Derntl

Anfechtungen gem §§ 27 ff KO können unmittelbare Konsequenzen für das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung gem § 153c StGB haben: Muss eine Gebietskrankenkasse erhaltene Beiträge rückerstatten, erhöhen sich dadurch die aushaftenden Dienstnehmerbeiträge. Der folgende Beitrag beschäftigt sich zunächst mit dem Umstand, dass Verfahren gem § 153c StGB idR im Umfeld einer Insolvenz erfolgen, und geht danach auf die Auswirkungen einer anfechtungsrechtlich bedingten Rückzahlung für das Strafverfahren ein.

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Artikel-Nr.
ZIK 2007/9

19.02.2007
Heft 1/2007
Autor/in
Johannes Derntl

Dr. Johannes Derntl ist Jurist in der Abteilung Beitragseinbringung der ÖGK Niederösterreich.

Publikationen:
Insolvenzsicherung für die Sozialversicherung (2012); Autor in Sonntag, ASVG13 (2022) sowie Autor in Gruber/Harrer, GmbHG2 (2018).