Artikelrundschau / April 2018 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Strafverteidigungskosten aufgrund von Kartellbußen der Europäischen Kommission sind abzugsfähig (Laudacher, SWK 12/2018, S. 567)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das BFG habe festgestellt, dass Verteidigungskosten betreffend Geldbußen aus EU-Wettbewerbsverstößen bei Kapitalgesellschaften abzugsfähig seien, weil der Abzug weder aufgrund "nicht normaler Betriebsführung" noch infolge des Pönalcharakters verweigert werden könne. Der VwGH habe diese Rechtsansicht bestätigt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/482

08.08.2018
Heft 12/2018