Wirtschaftsrecht

Streit über Einlagenrückgewähr - Vergleichsfähigkeit?

Dr. Majka Cernicky-Piechl / Dr. Stefan Fida, LL.M. (LSE)

Hat eine GmbH unter Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr Leistungen an einen Gesellschafter erbracht, bestehen Rückgewähransprüche nach § 83 GmbHG. In der Praxis stellt sich im Rahmen der Sanierung von Verstößen häufig die Frage nach der Vergleichsfähigkeit, und zwar nicht nur bezüglich der Rückgewähransprüche selbst, sondern auch in Bezug auf korrespondierende Zinsansprüche.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/592

20.12.2016
Heft 12/2016
Autor/in
Majka Cernicky-Piechl
Dr. Majka Cernicky-Piechl ist Rechtsanwältin (RAK München) bei Grohs Hofer Rechtsanwälte GmbH & Co KG.
Stefan Fida

MMag. Dr. Stefan Fida, LL.M. (LSE) ist Rechtsanwalt bei Grohs Hofer Rechtsanwälte GmbH & Co KG. Vortrags- und Publikationstätigkeit im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts.