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SV-Verzugszinsen ab 2015 und andere Zinssätze

Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, betragen ab 1. 1. 2015 7,88 %.

Weitere wichtige Zinssätze ab 1. 1. 2015:

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Artikel-Nr.
RdW 2014/758

16.12.2014
Heft 12/2014