Fachliteratur / Aufsatzübersicht / Insolvenzrecht

Swierczok, Der neue Art. 102c EGInsO, ZInsO 2017, 1861

Bearbeiter: Werner Leber

Anlässlich des Inkrafttretens der EuInsVO 2015 schuf der dt Gesetzgeber mit Art 102c §§ 1-26 EGInsO korrespondierende innerstaatliche Regelungen. Bei deren Erörterung geht es insb um synthetische Sekundärinsolvenzverfahren und das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe.

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Artikel-Nr.
ZIK 2017/230

15.11.2017
Heft 5/2017