Der Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofs bietet nähere Informationen über die Arbeit des VfGH, so zB Statistiken zur Anzahl der Fälle und zur Erledigungsdauer. Im Jahr 2022 wurden 4.293 neue Fälle an den VfGH herangetragen. Knapp mehr Fälle - nämlich 4.555 - konnte das Höchstgericht abschließen. Dazu zählen neben 3.536 Individualbeschwerden gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen auch 357 Gesetzesprüfungen, 259 Verordnungsprüfungen und ein Staatsvertragsprüfungsverfahren (insofern besonders, weil zum ersten Mal in der Geschichte des VfGH die Bestimmung eines Staatsvertrages für verfassungswidrig erklärt wurde). Lediglich 7,9 % endeten davon im Sinne der Beschwerdeführer. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug (ohne Asylentscheidungen) 146 Tage. Wie in den vergangenen Jahren machte auch 2022 das Asylrecht einen beträchtlichen Teil der neuen Fälle aus (52,8 %), aber auch die Prüfung von Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sowie Verfahren iZm parlamentarischen Untersuchungsausschüssen bildeten einen Schwerpunkt in der Rechtsprechung. ( Quelle: www.vfgh.gv.at)
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